Haus, Wohnung und Grundstück
Rechtliche Kompetenz rund ums Grundstück ist gefragt. Denn Fragen, die mit Grundbesitz verbunden sind, sind vielfältig und enden nicht an der Grundstücksgrenze.Gut beraten ist deshalb, wer Probleme bei der Vertragsgestaltung oder -abwicklung eines Grundstückskaufs bereits im Vorfeld abwenden kann. Wer Antworten kennt auf Fragen zu Gebührenbescheiden (z. B. für Erschließungskosten, Müllgebühren), oder wer fit ist in Fragen zu Haus- und Grundversicherungen. Das kann finanzielle Vorteile sichern und ist gleichermaßen für Grundstückseigentümer, Häuslebauer, für Verkäufer oder Käufer von Grundstücken oder Wohnungseigentum interessant.
Energieeffizienz bringt höhere Preise
So ist der „Energiekostenfaktor“ für Haus- und Wohnungssuchende inzwischen ein wichtiges Entscheidungsmerkmal, sich für ein Objekt zu entscheiden. Deshalb kann der Nachweis einer effizienten Wärmedämmung in einem Energieausweis unter Umständen den Ausschlag für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages geben.Der Ausweis wird nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellt. Er ist zwischenzeitlich für fast alle Wohngebäude Pflicht. Sofern Sie die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis haben, informieren Sie sich über die Vor- und Nachteile, das jeweilige Ausstellungsverfahren und die damit verbundenen Kosten. Hierbei ist auch die Wahl des „richtigen“ Energieberaters von Bedeutung. Wir sagen Ihnen, wo und wie Sie einen entsprechenden Fachmann finden.
Was Sie als Anlieger tun dürfen und lassen müssen
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, das an einer öffentlichen Straße liegt? Dann sind Sie darauf angewiesen, die an Ihr Grundstück angrenzenden Wege und Straßen besonders zu nutzen. Manches gehört hier üblicherweise zum Anliegergebrauch (z. B. das Aufstellen von Mülltonnen). Anderes kann schnell zum Stein des Anstoßes werden. Können Dritte etwas dagegen tun, wenn Sie beispielsweise Baumaterial für Renovierungsarbeiten am eigenen Haus auf dem Gehsteig lagern?Erkundigen Sie sich deshalb im Zweifel vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Sie unter Umständen eine Genehmigung für eine Sondernutzung benötigen. Denn ohne erforderliches „Behörden-OK“ kann es schnell teuer werden. Hier droht ein Verbot und/oder Bußgeld.