Der Zivilprozess damit Sie sich nicht wie auf hoher See fühlen

Man muss kein Prozesshansel sein. Trotzdem kann es Ihnen passieren, dass Sie gezwungen sind, Ihr gutes Recht durchzusetzen, indem Sie jemanden verklagen. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie verklagt werden, weil Ihr Gegenüber vollkommen anderer Rechtsauffassung ist als Sie. Da ist es gut zu wissen, was in diesen Fällen auf Sie zukommt bzw. was Sie unbedingt zu beachten haben.

Ein Zivilprozess, dessen zwei streitende Parteien Kläger/in und Beklagte/r genannt werden, beginnt mit einer Klageschrift an das Gericht. Eine solche ihrer Form und ihrem Inhalt nach ordnungsgemäß zu verfassen, ist für Laien schwierig und sollte grundsätzlich in bedeutsamen Angelegenheiten einem Profi, also einem Rechtsanwalt, überlassen werden.

Dennoch, im Unterschied zu den Gerichten höherer Ordnung, etwa den Landgerichten, kann beim Amtsgericht der rechtsuchende Bürger den Prozess auch ohne Anwalt selbst führen. Es herrscht kein Anwaltszwang.

Egal wie Sie sich entscheiden, sollten Sie die Vorgänge gut kennen. So verstehen Sie, was Ihr Anwalt macht. Und Sie laufen nicht Gefahr, wenn Sie ohne Anwalt prozessieren, etwas Wichtiges wie zum Beispiel Fristen zu versäumen.

Diesen Beitrag haben schon 1 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 15 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Mahnen Sie Ihren Kontrahenten
  • 2.2 Wägen Sie Ihr Risiko ab
  • 2.3 Welche außergerichtlichen Alternativen gibt es?
  • 3.1 Am Anfang steht die Klagerhebung
  • 3.2 Als Beklagter sind Sie jetzt in Zugzwang
  • 3.3 Wie geht es nach der Klagerwiderung weiter?
  • 4.1 Eine gütliche Einigung ist das Ziel
  • 4.2 Wenn keine Einigung zustande kommt
  • 4.3 Der Schluss der mündlichen Verhandlung
  • 5.1 Das Gericht zieht sich zurück
  • 5.2 Das Urteil setzt den Schlusspunkt
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.