Der Zivilprozess damit Sie sich nicht wie auf hoher See fühlen
Man muss kein Prozesshansel sein. Trotzdem kann es Ihnen passieren, dass Sie gezwungen sind, Ihr gutes Recht durchzusetzen, indem Sie jemanden verklagen. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie verklagt werden, weil Ihr Gegenüber vollkommen anderer Rechtsauffassung ist als Sie. Da ist es gut zu wissen, was in diesen Fällen auf Sie zukommt bzw. was Sie unbedingt zu beachten haben.
Ein Zivilprozess, dessen zwei streitende Parteien Kläger/in und Beklagte/r
genannt werden, beginnt mit einer Klageschrift an das Gericht. Eine solche ihrer Form und ihrem Inhalt nach ordnungsgemäß zu verfassen, ist für Laien schwierig und sollte grundsätzlich in bedeutsamen Angelegenheiten einem Profi
, also einem Rechtsanwalt, überlassen werden.
Dennoch, im Unterschied zu den Gerichten höherer Ordnung, etwa den Landgerichten, kann beim Amtsgericht der rechtsuchende Bürger den Prozess auch ohne Anwalt selbst führen. Es herrscht kein Anwaltszwang.
Egal wie Sie sich entscheiden, sollten Sie die Vorgänge gut kennen. So verstehen Sie, was Ihr Anwalt macht. Und Sie laufen nicht Gefahr, wenn Sie ohne Anwalt prozessieren, etwas Wichtiges wie zum Beispiel Fristen zu versäumen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Mahnen Sie Ihren Kontrahenten
- 2.2 Wägen Sie Ihr Risiko ab
- 2.3 Welche außergerichtlichen Alternativen gibt es?
- 3.1 Am Anfang steht die Klagerhebung
- 3.2 Als Beklagter sind Sie jetzt in Zugzwang
- 3.3 Wie geht es nach der Klagerwiderung weiter?
- 4.1 Eine gütliche Einigung ist das Ziel
- 4.2 Wenn keine Einigung zustande kommt
- 4.3 Der Schluss der mündlichen Verhandlung
- 5.1 Das Gericht zieht sich zurück
- 5.2 Das Urteil setzt den Schlusspunkt