Anwalt und Mandant
Wer ein medizinisches Problem hat, geht zum Arzt, wer ein Rechtsproblem hat geht zum Anwalt jedenfalls dann, wenn er mit seiner juristischen Hausapothekeke, den Rechtstipps, nicht mehr weiterkommt bzw. vor Gericht Anwaltszwang herrscht.
Denn Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote - z.B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar - bestehen.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Trotzdem kann es auch hier Ärger geben. Dann stellt sich oft die Frage Haftet der Anwalt?
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Tatsächlich gibt es die sog. Anwaltshaftung gegenüber dem Mandanten bei Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag durch anwaltliche Fehlleistung. In diesem Fall ist der Rechtsanwalt zu Schadensersatz verpflichtet. Der Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)