So schalten und walten Vorstand und Mitglieder

Zählen auch Sie zu den 23 Millionen Bürgern, die sich in Deutschland in Vereinen engagieren? Ehrenamtliches Engagement ist unerlässlich, doch der Idealismus, für ein gemeinsames Interesse einzustehen, schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Das Ehrenamt birgt mitunter rechtliche Fallstricke.

Deshalb sollten Sie als Mitglied Ihre Rechte und Pflichten im Vereinsalltag genauso kennen wie der Vereinsvorstand seine Befugnisse, Grenzen und Verantwortlichkeiten. Als Vorstand sollten Sie deshalb insbesondere über Haftungs- und Versicherungsfragen Bescheid wissen.

Fragen des Versicherungsschutzes interessieren aber auch Sie als einfaches Mitglied. Verursachen Sie im Rahmen einer Vereinsaktivität einen Schaden oder kommen dabei selbst zu Schaden, sollten Sie klären, ob und inwieweit Sie (unfall-)versichert sind.

Auch wenn Ihnen die Regularien der Satzung zur Mitgliederversammlung übertrieben vorkommen, so haben die Formalien für Einberufung und Beschlussfassung doch einen tieferen Sinn: Sie sorgen für Rechtssicherheit. Schließlich ist eine korrekte Einladung für die Mitgliederversammlung Voraussetzung dafür, dass etwaige Beschlüsse am Ende auch wirksam sind.

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Bestellung und Abberufung
  • 2.2 Rechtsstellung als Vertreter
  • 2.3 Pflichten und Aufgaben
  • 2.4 Haftung für die Vorstandstätigkeit
  • 3.1 Erwerb der Mitgliedschaft
  • 3.2 Rechte und Pflichten
  • 3.3 Bezahlte Mitarbeit im Verein
  • 3.4 Haftung
  • 3.5 Unfallversicherungsschutz
  • 3.6 Ende der Mitgliedschaft
  • 4.1 Aufgaben
  • 4.2 Einberufung
  • 4.3 Durchführung der Versammlung und Beschlussfassung
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