Schüler darf nach Cyber-Mobbing versetzt werden

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Ein Schüler darf in eine Parallelklasse versetzt werden, wenn er in sozialen Netzwerken und Foren andere Mitschüler gezielt und beleidigend angegriffen hat.

Ein Schüler war Mitglied eines Mobbing Clubs, der sich zum dem Ziel gesetzt hatte, über soziale Netzwerke und Forern andere Schüler zu beleidigen.

Der Schüler hatte drei seiner Mitschüler mit Facebook-Einträgen und Postings bei studiVZ gezielt angegriffen. Dort standen diskriminierende Ausdrücke wie Du bist fett, schwul, voll der Pisser und Pussy. Darüber hinaus drohte er den Beschimpften mit schwerwiegenden Sanktionen, sollten sie petzen.

Die Opfer der Cyber-Angriffe setzen sich jedoch gegen diese Anfeindungen zur Wehr. Sie machten die Beleidigungen und den Täter glaubhaft und kündigten ihrerseits an, die Schule zu verlassen.

Die Schulleitung ordnete daraufhin die Versetzung des Schülers in die Parallelklasse an. Dagegen setzte er sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Wehr. Er bestritt die Vorwürfe und erklärte sich zugleich bereit, den Mobbing-Club zu verlassen.

Das Verwaltungsgericht Köln gab jedoch der Schulleitung recht. Wer seine Mitschüler über ein soziales Netzwerk oder andere Foren mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen, beispielsweise mit der Versetzung in eine Parallelklasse.

Ein weiterer Verbleib in einer Klasse ist den Opfern nicht zuzumuten. Die Versetzung bringt hingegen dem Schüler kaum Nachteile. Die gewählte Strafe ist angemessen – und eher mild. Denn auch ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht bis hin zum Schulverweis von allen öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes sind je nach Schwere des Cypber-Mobbing-Vorwurfs denkbare Sanktionsmöglichkeiten (so der VGH Mannheim, Beschluss vom 12.5.2011, 9 S 1056/11) ). (VG Köln, Urteil vom 19.4.2011, 10 L 488/11, MMR 2012 S. 275).

Werden Sie Opfer von Cyber-Mobbing, sollten Sie rechtzeitig Beweise sichern (z.B. fertigen Sie Screenshots der Aussagen an) und den Betreiber der Internetseite informieren. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu löschen (z.B. Beleidigungen). Suchen Sie daneben einen im Internetrecht versierten Anwalt auf, um sich hinsichtlich weiterer rechtlicher Schritte beraten zu lassen.

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