Mein Recht als Azubi
Sind Sie noch auf der Suche nach einer freien Lehrstelle oder stehen Sie kurz vor dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages? Dann ist dieser Beitrag für Sie von Interesse. Denn Auszubildende und deren gesetzliche Vertreter sollten sich über die Rechte und Pflichten von Azubis und Ausbildenden informieren - vom Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bis hin zur Abschlussprüfung. So müssen beispielsweise die Eltern den Ausbildungsvertrag ihres minderjährigen Kindes unterschreiben, damit er wirksam wird.
Auszubildende stehen unter dem Schutz des Gesetzes, der insbesondere durch das Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz geprägt wird (z.B. Garantie von Ruhezeiten, Pausen, der Fünf-Tage-Woche, von Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit und Verbot von Akkordarbeit).
Auch Inhalt und Dauer der Ausbildung folgen klaren gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die jeweiligen Ausbildungsordnungen, die vom Ausbildungsbetrieb auch eingehalten werden müssen. Mängel und Missstände in der Ausbildung und Vertragsverstöße können Sie bei den zuständigen Stellen melden (z.B. Kammern, Innungen). Hier droht ein Bußgeld bis hin zur Entziehung der Ausbildungserlaubnis.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Ein Gesundheitscheck als Einstellungsvoraussetzung
- 2.2 Kümmern Sie sich um den Papierkram
- 3.1 Ein schriftlicher Vertrag ist Pflicht
- 3.2 Bei Jugendlichen müssen die Eltern zustimmen
- 3.3 Der Vertrag muss registriert werden
- 3.4 Das muss mindestens geregelt werden
- 3.5 Was nicht im Ausbildungsvertrag stehen darf
- 3.6 Das gilt bei nachträglichen Vertragsänderungen
- 4.1 Ausbildungsmittel gibt es kostenlos
- 4.2 Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis gehören zusammen
- 4.3 Berufsschule ist ein Muss
- 4.4 Auch der Ausbilder hat Pflichten
- 7.1 Wenn alles planmäßig läuft
- 7.2 Wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet