In Klassenzimmern müssen erträgliche Raumtemperaturen herrschen

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Der Schulträger muss für zumutbare Lernbedingungen sorgen. Dazu zählt auch, dass insbesondere im Sommer erträgliche Temperaturen in den Klassenräumen herrschen. Ab 26 Grad Celsius Raumtemperatur besteht Handlungsbedarf.

In Dresden hatten besorgte Eltern um Rechtsschutz ersucht. Ein Gymnasium wird umfassend renoviert. Für die 2-jährige Bauzeit wird die Schule in einen Platten-Schulbau aus DDR-Zeiten umziehen.

Das Ausweichquartier hat ein Flachdach und großflächige Fenster, sodass es sich bereits bei warmen Frühlingstemperaturen schnell aufheizt. Die Eltern verlangen Vorkehrungen gegen eine zu starke Aufheizung der nach Osten gelegenen Klassenräume.

Das Verwaltungsgericht Dresden gab der Stadt als zuständiger Schulträgerin mehrere Aufgaben auf den Weg. Denn nach den für Arbeitsstätten geltenden Regelungen, sind in der Regel Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Raumtemperatur 26 Grad Celsius überschreitet. Diese Vorschrift ist auf Schulen entsprechend anzuwenden.

Die Stadt muss dafür sorgen, dass die Schüler unter zumutbaren Bedingungen ihrer Schulpflicht nachkommen können. Zum einen muss die Temperatur in den Klassenzimmern regelmäßig kontrolliert werden. Überschreitet die gemessene Temperatur 25 Grad Celsius in einem Klassenzimmer, müssen ab sofort nachts unter Aufsicht die Unterrichtsräume quer gelüftet werden. Darüber hinaus sind bei Bedarf für den Sommer 2013 weitere Vorkehrungen gegen zu hohe Temperaturen in den Klassenzimmern zu treffen (VG Dresden, Urteil vom 2.2.2012, 5 L 1563/11 ).

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