Der Arbeitgeber kündigt: Typische Fehler bei Form und Frist
Wollen Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis kündigen? Auch dann sollten Sie sich unbedingt mit den formellen Spielregeln einer Kündigung im Arbeitsrecht beschäftigen. Denn unterlaufen hier Fehler, ist die Kündigung unwirksam und muss wiederholt werden. Das gilt sowohl für eine Eigenkündigung als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Wir zeigen Ihnen deshalb typische Fehlerquellen der Kündigungsformalien auf und erklären, welche Konsequenzen das hat und wie Sie darauf reagieren sollten.
So muss beispielsweise immer schriftlich gekündigt werden. Dabei verlangt die Schriftform, dass die Kündigung eigenhändig unterzeichnet wird. Das heißt, Kündigungen per E-Mail oder Fax sind unwirksam. Zudem muss der Richtige
kündigen, andernfalls wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Wer kündigungsberechtigt ist, ist eine Frage des Einzelfall.
Auch die richtige
Kündigungsfrist ist einzuhalten. Prüfen Sie, ob eine gesetzliche Frist gilt oder eine andere als die gesetzliche vereinbart wurde. Ein ausführliches ABC der Kündigungsfristen informiert Sie über die Besonderheiten bei der Kündigungsfrist von Aushilfskraft
über Insolvenz des Arbeitgebers
bis hin zu Schwerbehinderte
.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Der Normalfall – die ordentliche Kündigung
- 2.2 Die Ausnahme – die außerordentliche Kündigung
- 2.3 Die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages
- 2.4 Die Teilkündigung einzelner Vertragsbestimmungen
- 2.5 Die Änderungskündigung
- 3.1 Nur der Richtige darf kündigen
- 3.2 Kündigung immer nur schriftlich
- 3.3 Inhaltliche Tücken des Kündigungsschreibens
- 3.4 Ohne Zugang keine Kündigung
- 4.1 Wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten
- 4.2 Wenn andere als die gesetzlichen Fristen vereinbart sind
- 4.3 ABC der besonderen Kündigungsfristen
- 4.4 So wird die Kündigungsfrist berechnet
- 6.1 Im Zweifel sollten Sie rechtzeitig Klage erheben
- 6.2 Beachten Sie unbedingt die 3-wöchige Klagefrist!
- 6.3 Was gilt, wenn Sie die Klagefrist versäumt haben?