Wann und wie hilft Ihnen das Kündigungsschutzgesetz?
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist nicht nur ein tiefer beruflicher wie persönlicher Einschnitt, sondern meist für den Betroffenen auch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. So droht Ihnen beispielsweise eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld, wenn Sie eine offensichtlich unwirksame Kündigung unwidersprochen hinnehmen.
Prüfen Sie Ihre Chancen, eine unfaire Kündigung anzugreifen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie auf alle Fälle die 3-wöchige Frist für Ihre Klage beachten. Denn erheben Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht, wird die Kündigung wirksam.
Das Arbeitsgericht prüft, ob für die Arbeitgeberkündigung ein Kündigungsgrund vorliegt. Zugleich entscheidet es darüber, ob trotz des Vorliegens eines solchen Grundes das Interesse Ihres Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ihr Interesse an einer Weiterbeschäftigung überwiegt.
Anhand einer umfassenden Rechtsprechungsübersicht zu den typischen Kündigungsgründen, können Sie sich über Ihren konkreten Kündigungsfall informieren, beispielsweise über die Kündigung wegen Krankheit oder in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 3.1 Sie sind Arbeitnehmer
- 3.2 Die Mindestbetriebsgröße wird erreicht
- 3.3 Sie haben die 6-monatige Wartezeit erfüllt
- 3.4 Sie erheben rechtzeitig Kündigungsschutzklage
- 5.1 Grundsätze
- 5.2 Hauptanwendungsfall: die krankheitsbedingte Kündigung
- 5.3 Sonderfall: Alkohol- oder Drogenprobleme
- 6.1 Grundsätze
- 6.2 Sonderfall: die Verdachtskündigung
- 7.1 Grundsätze
- 7.2 Sonderfall: die Kündigung in der Insolvenz des Arbeitgebers
- 9.1 Wie steht es um Ihre Weiterbeschäftigung?
- 9.2 Gibt es eine Abfindung im Zusammenhang mit einer Kündigung?