Besondere Umstände - besondere Kündigungsregeln
Zählen auch Sie zu den Arbeitnehmern, die aus persönlichen oder sozialen Gründen besonders schutzbedürftig sind und deshalb besonderen Kündigungsschutz genießen? Wenn ja, prüfen Sie, ob das Gesetz dem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsvertrages erschwert, sie einschränkt oder ganz verbietet.
Informieren Sie sich, an welche Voraussetzungen der Kündigungsschutz geknüpft ist, ob die Besonderheiten im Einzelfall beachtet wurden (z.B. liegen notwendige behördliche Zustimmungen rechtzeitig vor) und wie Sie sich gegen eine Arbeitgeberkündigung zur Wehr setzen können, die den Sonderkündigungsschutz missachtet.
So darf ein Auszubildener beispielsweise nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden oder ein schwerbehinderter Mitarbeiter erst nach Zustimmung des Intergrationsamtes.
Begünstigt sind beispielsweise auch Schwangere und Mütter nach der Geburt. Das Kündigungsverbot gilt hier bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, selbst wenn der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Ausgeweitet ist auch der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Elternzeit.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Kurze Gebrauchsanweisung für das ABC
- 2.2 Wer zählt zu den besonders geschützten Arbeitnehmern?