EM im Büro: Welche Spielregeln gelten im Arbeitsrecht?
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Endlich Sommer. Endlich Anpfiff. Endlich fängt die Fußball-EM an. Doch etliche (Vorrunden-)Spiele beginnen vor Feierabend. Wer Fußballfan und gleichzeitig Arbeitnehmer ist, sollte deshalb wissen, was er am Arbeitsplatz darf und was nicht. Damit Sie kein arbeitsrechtliches Foul begehen, und Ihnen nicht die "Rote Karte" gezeigt werden kann. Es bleibt dabei: "Dienst ist Dienst".
Fußballgucken reines Privatvergnügen
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Partien am Arbeitsplatz verfolgen zu dürfen. Allerdings können Sie auf einen verständnisvollen Chef hoffen und im Einzelfall fragen. Stimmt er zu, können Sie beispielsweise aus Anlass des Spiels Ihrer Lieblingsmannschaft Überstunden abbauen, morgens früher anfangen und "vorarbeiten", um zum Anpfiff pünktlich daheim zu sein, oder gar am Arbeitsplatz gemeinsam mit den Kollegen der Nationalelf die Daumen drücken.
Das gilt für Fernseher, Radio und Internet
Wer bislang keinen Fernseher im Büro hatte, darf auch für die Dauer der Fußball-EM keinen anschließen. Wer über einen TV-Anschluss verfügt, sollte dennoch seinen Arbeitgeber fragen, ob er die Fußballübertragung einschalten darf.
Auch wer über Radio im Stadion dabei sein sollte, ist gut beraten, den Chef vorher zu fragen. In der Praxis ist allerdings Radiohören im Betrieb häufig erlaubt - solange die Kollegen dadurch nicht gestört werden und Sie Ihre Arbeit erledigen.
Beim Fußballgenuss über Internet - sei es mittels EM-Ticker oder wenn Sie auf bewegte Bilder aus dem Internet zugreifen (sogenanntes "Streaming") - sind Einschränkungen zulässig. Hier gilt: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets verboten, ist auch die EM online tabu.
Das gilt für Alkohol am Arbeitsplatz
Alkohol am Arbeitsplatz ist in der Regel durch entsprechende Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen eingeschränkt oder verboten. Daran sind Sie auch während der Fußball-EM gebunden. Das Bierchen mit den Kollegen sollten Sie deshalb besser nach Feierabend genießen.
Aber auch das nur in Maßen. Denn kommt ein Mitarbeiter nach durchzechter Nacht mit einer Fahne ins Büro, darf der Chef ihn nach Hause schicken.
Das gilt für die Kleiderordnung
Auch mit einem Fan-Outfit sollten Sie je nach Branche zurückhaltend sein. Sind Sie in einer Mode-Boutique beschäftigt, dürfen Sie durchaus im Nationaltrikot zur Arbeit erscheinen. Tragen Sie dagegen üblicherweise einen "Business-Dress" (z.B. als Bankangestellter), sollten Sie sich auch während der EM branchenüblich kleiden und das Fan-T-Shirt erst nach Dienstschluss überziehen.
Auf keinen Fall sollten Sie "krank feiern" oder eigenmächtig Urlaub nehmen, um ein Spiel zu sehen. Denn Sie riskieren dafür eine Abmahnung, und es droht Ihnen unter Umständen sogar eine Kündigung. Das gilt auch bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot und die betriebliche Kleiderordnung. Denken Sie stets daran: Nach der EM geht das Arbeitsleben weiter!