Bausteine des Arbeitsvertrages: Checkliste und Formulierungshilfen
1. Der Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte regeln
Ob Sie Ihr erstes Arbeitsverhältnis eingehen, auf einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber wechseln oder Ihren bisherigen Vertrag ändern (z.B. reduzieren Sie ihre bisherige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden auf 30, um Ihr Kind betreuen zu können), Sie sollten auf den Abschluss des Arbeitsvertrages besondere Sorgfalt verwenden. Er sollte alle wesentlichen Vereinbarungen rund um den Arbeitsplatz enthalten.
Als Teilzeitarbeitnehmer sollten Sie auf arbeitsrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis achten (z.B.: Erhalten Sie Entgeltbestandteile in voller Höhe oder dürfen diese anteilig entsprechend Ihrer Arbeitszeit gekürzt werden?).
Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, von Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen (z.B. müssen Sie im Streitfall die Höhe Ihres Entgelts oder die Anzahl Ihrer Urlaubstage beweisen), auch wenn der Vertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann. Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, damit ein wirksames Arbeitsverhältnis zustande kommt. Außer: Das Gesetz verlangt Schriftform (z.B. muss bei befristeten Verträgen die Befristungsabrede schriftlich festgehalten werden) oder eine Tarif- oder Betriebsvereinbarung bestimmt dies. Allerdings wird auch in diesen Fällen ein Arbeitsverhältnis geschlossen, spätestens wenn Sie angefangen haben, für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten.