Bausteine des Arbeitsvertrages: Checkliste und Formulierungshilfen

1. Der Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte regeln

Ob Sie Ihr erstes Arbeitsverhältnis eingehen, auf einen neuen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber wechseln oder Ihren bisherigen Vertrag ändern (z.B. reduzieren Sie ihre bisherige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden auf 30, um Ihr Kind betreuen zu können), Sie sollten auf den Abschluss des Arbeitsvertrages besondere Sorgfalt verwenden. Er sollte alle wesentlichen Vereinbarungen rund um den Arbeitsplatz enthalten.

Als Teilzeitarbeitnehmer sollten Sie auf arbeitsrechtlichen Besonderheiten hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten in einem Teilzeitarbeitsverhältnis achten (z.B.: Erhalten Sie Entgeltbestandteile in voller Höhe oder dürfen diese anteilig entsprechend Ihrer Arbeitszeit gekürzt werden?).

Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, von Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen (z.B. müssen Sie im Streitfall die Höhe Ihres Entgelts oder die Anzahl Ihrer Urlaubstage beweisen), auch wenn der Vertrag grundsätzlich mündlich geschlossen werden kann. Schriftform ist nicht zwingend vorgeschrieben, damit ein wirksames Arbeitsverhältnis zustande kommt. Außer: Das Gesetz verlangt Schriftform (z.B. muss bei befristeten Verträgen die Befristungsabrede schriftlich festgehalten werden) oder eine Tarif- oder Betriebsvereinbarung bestimmt dies. Allerdings wird auch in diesen Fällen ein Arbeitsverhältnis geschlossen, spätestens wenn Sie angefangen haben, für Ihren Arbeitgeber zu arbeiten.

schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.