Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt in der Regel einen tiefen Einschnitt im Leben der Betroffenen dar. Haben Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, brauchen Sie schnelle und zuverlässige Hilfe. Denn Personalentscheidungen dulden häufig keinen Aufschub.
Trotzdem sollten Sie sich in einer solchen Situation die Zeit nehmen und Zweifelsfragen klären. Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht arbeitsrechtlicher Vorschriften, Kündigungsgrundsätzen und der Rechtsprechung zu orientieren.
Profitieren Sie von formalen Fehlern
Händigt Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Kündigungsschreiben aus, sollten Sie genau darauf achten, ob die Form, die einzuhaltende Kündigungsfrist und andere Formalien gewahrt wurden. Denn unterläuft dem Arbeitgeber hier ein Fehler, geht das zu Ihren Gunsten. In der Regel ist die Kündigung dann unwirksam und muss wiederholt werden. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt zunächst bestehen. Aber aufgepasst: Hier gibt es keinen Automatismus. Sie müssen auch in diesem Fall innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Bestimmte Arbeitnehmer sind nur erschwert kündbar
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Reihe von Vorschriften erlassen, die für bestimmte Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutzeröffnen. Danach sind diese nur unter strikten Voraussetzungen (z. B. ist die rechtzeitige Zustimmung des Intergrationsamtes bei der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters erforderlich) oder überhaupt nicht kündbar (z. B. eine schwangere Mitarbeiterin).
Umgekehrt gibt es auch für bestimmte Arbeitnehmergruppen Sonderkündigungsrechte, um das eigene Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen beenden zu können. So dürfen Sie beispielsweise als Arbeitnehmer in Elternzeit Ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
So wehren Sie sich unfaire Kündigungen
Fallen Sie unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, können Sie gerichtlich prüfen lassen, ob die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses „sozial gerechtfertigt“ ist. Erheben Sie Kündigungsschutzklage, prüft das Arbeitsgericht, ob ein Kündigungsgrund vorliegt und nimmt eine Interessensabwägung vor. Welche Hürden das Gesetz aufstellt - also z. B.: Arbeiten Sie in einem sogenannten „Kleinbetrieb“? Haben Sie die 6-monatige Wartezeit erfüllt? Wurde rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben? - und wie die Prüfung im Einzelnen erfolgt, erläutern wir Ihnen.
Was kommt nach der Schule? Eine schwierige Frage. Entscheiden Sie sich für eine Berufsausbildung, sollten Sie sich auf dem Weg ins Berufsleben bereits vorab über Ihre Rechten und Pflichten während der Lehre informieren. Damit auf der rechtlichen Seite vom Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bis hin zur Abschlussprüfung alles möglichst reibungslos läuft.
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