Abwicklung von Sach- und Personenschäden beim Verkehrsunfall

Selbst wenn die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall eindeutig geklärt ist, können Sie sich als Geschädigter nicht immer entspannt zurücklehnen. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht gerne. Stellen Sie sich darauf ein, dass einzelnen Schadenspositionen zusammengestrichen werden. Lassen Sie sich aber nicht alles gefallen.

Beim Sachschaden gilt: Bei Bagatellschäden bis ca. 750,00 € (in manchen Gerichtsbezirken bis ca. 1.000,00 € ) gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden schalten Sie besser einen Sachverständigen ein. Das gilt insbesondere, wenn ein (wirtschaftlicher) Totalschaden zu befürchten ist. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei einem mitverschuldeten Unfall werden die Kosten anteilig übernommen.

Solange Sie wegen des Unfalls ohne Fahrzeug sind, steht Ihnen ein Mietwagen zu. Vergleichen Sie aber vorher die Preise. Sonst zahlt die Versicherung nicht alles.

Bei kurzzeitigem oder geringem Fahrbedarf (bis 25 km) sollten ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel nehmen. Alternativ können Sie alternativ die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.

Diesen Beitrag haben schon 4 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Wonach richtet sich die Haftung?
  • 1.2 Wer haftet zu welchen Anteilen?
  • 1.3 An wen wendet man sich als Geschädigter am besten bei mehreren Schadensverursachern?
  • 2.1 Ihre Ansprüche und Pflichten als Geschädigter
  • 2.2 ABC der Schadensabwicklung beim Kfz-Unfall
  • 3.1 Melden Sie den Unfall so früh wie möglich der Versicherung
  • 3.2 Beziffern Sie den Schaden so genau wie möglich
  • 3.3 Wenn die gegnerische Versicherung Angebote macht
  • 3.4 Wenn der Weg zum Gericht unerlässlich ist
  • 3.5 Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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