Alkohol im Straßenverkehr: Grenzwerte, Kontrolle, Führerscheinentzug

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt und dabei erwischt wird, muss mit erheblichen Folgen rechnen. Für die Strafbarkeit ist zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit zu unterscheiden:

Absolut fahruntüchtig ist jemand, dessen Blutalkoholgehalt mehr als 1,1 Promille (bei Fahrradfahrern 1,6 Promille) beträgt. In diesem Fall ist der Fahrzeugführer stets wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.

Relative Fahruntüchtigkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille vor. Im Einzelfall müssen noch weitere Umstände hinzukommen, um eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nachzuweisen. Hierzu reicht ein typischer Fahrfehler aus (z.B. Fahren in Schlangenlinien).

Neben einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe hat ein Vergehen nach § 316 StGB in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest die Verhängung eines Fahrverbots.zur Folge.

Fehlt es an der Fahruntüchtigkeit, kommt ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille zumindest eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit infrage.

Hier empfiehlt es sich, Bescheid zu wissen und richtig zu reagieren von der Blutprobe bis hin zur Führerschein-Neuerteilung.

Diesen Beitrag haben schon 63 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Auf die Promillezahl kommt es an
  • 1.2 Es zählt nur die Fahrt im öffentlichen Verkehr
  • 2.1 Wann wird kontrolliert?
  • 2.2 Wie wird kontrolliert?
  • 2.3 Weitere Ermittlungen
  • 2.4 Der Führerschein wird beschlagnahmt
  • 3.1 Bei weniger als 1,1 Promille
  • 3.2 Bei 1,1 Promille und mehr
  • 4.1 Wenn nur ein Fahrverbot verhängt worden ist
  • 4.2 Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist
  • 4.3 Wann kommt es zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung?
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