Kfz- Versicherung: Sicherheit mit Tücken

Die Kfz- Haftpflicht ist eine Versicherung, an der Sie als Autofahrer nicht vorbeikommen. Deshalb sollten Sie wissen, mit welchen Tücken Sie im Fall des Unfalles rechnen müssen. Zahlt Ihre Haftpflicht zum Beispiel für einen Schaden eines Unfallgegners, obwohl Sie nicht einverstanden sind damit, müssen Sie die Kröte in den meisten Fällen schlucken. Aber nicht immer.

Ganz heikel wird es, wenn man Ihnen eine Obliegenheitsverletzung vorwirft, wie zum Beispiel Fahrerflucht. Dann zahlt zwar die Versicherung den Schaden der Gegenseite, nimmt aber bei Ihnen Rückgriff.

Auch die Vollkaskoversicherung bietet nur begrenzt den Rundum-sorglos-Schutz. Wirft die Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor, darf zwar heute nicht mehr die Leistung vollständig verweigert werden, teilweise darf sie es aber schon.

Auf jeden Fall sollten Sie in all diesen Fällen, die richtigen Argumente kennen, um sich gegen haltlose Vorwürfe der Versicherung wehren zu können. Unsere Rechtsprechungsübersicht mit zahlreichen Urteilen hilft Ihnen dabei.

Diesen Beitrag haben schon 69 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz vom ersten Augenblick an
  • 1.2 Wann der Vertragsabschluss verweigert werden darf
  • 1.3 Wie hoch sind die Deckungssummen?
  • 2.1 Schäden Dritter sind gedeckt
  • 2.2 Sie sind vor unbegründeten Ansprüchen Dritter geschützt
  • 2.3 Nicht nur der Fahrzeughalter ist versichert
  • 2.4 Kein Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
  • 2.5 Schäden durch Beifahrer nur ausnahmsweise gedeckt
  • 2.6 Schutz nur bei Gebrauch des Fahrzeugs
  • 3.1 Am Anfang steht die Kosten-Nutzen-Analyse
  • 3.2 Welche Risiken deckt die Teilkasko ab?
  • 3.3 Welche Risiken deckt die Vollkaskoversicherung?
  • 3.4 Welche Schadensposten werden im Einzelnen ersetzt
  • 3.5 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gibt es weniger oder gar nichts
  • 4.1 Um welche Obliegenheiten geht es?
  • 4.2 Welche Folgen haben die Obliegenheitsverstöße?
  • 5.1 Wenn Sie kündigen wollen
  • 5.2 Wenn die Versicherungsgesellschaft kündigen will
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