Die unangenehme Seite am Autofahren der Werkstattbesuch
Jedes Auto muss mal in die Werkstatt - zur regelmäßigen Wartung oder zu Reparaturen. Deshalb ist es gut zu wissen, auf was Sie hier achten müssen.
Das fängt mit der Auftragserteilung an. Formulieren Sie den Auftrag so konkret wie möglich. Ein Mitarbeiter der Auftragsannahme sollte Ihr Fahrzeug in Ihrem Beisein auf einer Hebebühne durchsehen. So können Sie genau besprechen, was alles repariert werden soll und der Fachmann kann Ihnen seine Reparatur-Empfehlungen geben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie alle Absprachen schriftlich festhalten.
Ein Kostenvoranschlag ist normalerweise kostenlos. Erteilen Sie auf dieser Grundlage einen Auftrag, darf der Endpreis nicht wesentlich überschritten werden (Faustregel: 15 Prozent), ohne dass hierfür Ihre Genehmigung eingeholt wurde.
Handelt es sich um eine Reparatur während der Garantiezeit oder aber innerhalb der gesetzlichen Sachmängelhaftung (zwei Jahre bei Neuwagen, ein Jahr bei Gebrauchten), so sollte vermerkt werden: Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie oder Sachmängelhaftung
.
Klappt es mit der Reparatur nicht, dürfen Sie nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Lassen Sie sich von Ihrer Werkstatt richtig beraten
- 2.2 Besser immer einen Kostenvoranschlag einholen
- 2.3 Erteilen Sie Ihren Auftrag schriftlich und möglichst detailliert
- 2.4 Wenn der Reparaturbedarf erst festgestellt werden muss
- 2.5 Lektüre der Kfz-Reparaturbedingungen schadet nicht
- 3.1 Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder in Empfang nehmen
- 3.2 Wenn es ans Bezahlen geht
- 3.3 Die Reparatur geht schief – wie kommen Sie im Streitfall zu Ihrem Recht?
- 3.4 Was gilt, wenn Ihr Fahrzeug nicht rechtzeitig fertig wird?
- 3.5 Wie lange können Sie Ihre Rechte geltend machen?
- 3.6 Wie Sie Streitigkeiten ohne Gericht beenden können