DIe rechtliche Seite des Neuwagenkaufs
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Neuwagen zu kaufen, haben Sie auf jeden Fall ein paar Probleme weniger als mit einem Gebrauchtwagen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt schon von Gesetzes wegen zwei Jahre. Die meisten Händler bieten darüber hinaus Garantien an. Trotzdem: Ärger kann es auch hier geben.
Wird zum Beispiel das Modell aber zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits nicht mehr unverändert produziert wird, dann ist das Kraftfahrzeug nicht mehr fabrikneu. Sollten Sie ein solches Auto gekauft haben, ohne vom Verkäufer darüber aufgeklärt worden zu sein, haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Ganz zu schweigen von richtigen Mängeln. Entspricht das Auto technisch und optisch nicht einem Neuwagen oder ist es nicht voll funktionsfähig, ist es mangelhaft. Ein typisches Beispiel dafür ist ein besonders günstiger Spritverbrauch oder auch Versprechungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Fahrzeuges (z.B. eine bestimmte Höchstgeschwindigkeitsangabe). Diese Angaben müssen zutreffen. Andernfalls haftet der Verkäufer.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)