Gebrauchtwagen - was Käufer und Verkäufer wissen sollten

Dass ein Gebrauchtwagen kein Neuwagen ist, wissen Sie, gleich ob Sie das Fahrzeug kaufen oder verkaufen wollen. Deshalb ist Autokauf Vertrauenssache.

Das fängt schon mit der Suche nach einem günstigen Angebot an. Hier helfen Vergleiche mit Preislisten wie etwa der bekannten Schwacke-Liste. Aber auch im Online-Handel können Sie tolle Schnäppchen machen - sowohl vom Händler als auch von Privat.

Haben sich Verkäufer und Kaufinteressent auf dem freien Automarkt gefunden, gilt es, den richtigen Vertrag zu verwenden. Hier helfen wir Ihnen mit unseren Checklisten und Musterverträgen selbstverständlich weiter.

Leider erweist sich so ein auf den ersten Blick attraktives Gebrauchtauto des Öfteren mal als Fehlkauf, wenn sich plötzlich Mängel einstellen. Hier haben Käufer und Verkäufer Rechte und Pflichten, die Sie unbedingt kennen sollten. So muss zum Beispiel der Verkäufer selbst ungefragt darüber aufklären, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.

Dabei spielt es natürlich auch eine große Rolle, ob das Auto im Gebrauchtwagenhandel oder von einem Privatmann verkauft worden ist.

Diesen Beitrag haben schon 1 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Nicht alle verkaufsfördernden Maßnahmen sind erlaubt
  • 1.2 Fahrzeug auf Herz und Nieren prüfen
  • 1.3 Wie sich ein realistischer Preis ermitteln lässt
  • 1.4 Vorsicht bei der Probefahrt
  • 1.5 Wenn sich Verkäufer und Käufer gefunden haben
  • 1.6 Wenn der Gebrauchte Mängel hat
  • 2.1 Rechtliche Vorteile haben ihren Preis
  • 2.2 Wenn der Gebrauchte Mängel hat
  • 2.3 Wie sieht die Mängelhaftung konkret aus?
  • 2.4 Was tun, wenn der Mangel sich nicht beseitigen lässt?
  • 2.5 Wie Sie gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden
  • 2.6 Was ist von einer Garantieversicherung zu halten?
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