Gesetzgebung: Schutz vor Internetfallen verbessert
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Der Deutsche Bundestag verabschiedete im März 2012 ein Gesetz zum Schutz vor Abzocke im Internet. Ein Warnhinweis
soll Verbraucher künftig besser vor Kostenfallen im Internet schützen.
Beispiel:
Internetnutzer werden von vermeintlich kostenlosen Informations- und Serviceangeboten getäuscht. Die Produkte werden als kostenlos
angepriesen, im Kleingedruckten
jedoch horrende Preise versteckt (z.B. scheinbare Gratis-Angebote
für Software-Download im Internet). Am Ende steht eine hohe Rechnung für ein Abonnement.
Die sogenannte
Buttonlösung
soll sicherstellen, dass Kunden nur dann zahlen müssen, wenn sie die Kostenpflicht einer Online-Bestellung bzw. eines Downloads auch wirklich kannten.
Internetseiten sind deshalb künftig so zu gestalten, dass der Internetnutzer mit einem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er die Warnung vor den Kosten gesehen hat.
Die Bestellschaltflächen müssen gut lesbar und mit den Wörtern
zahlungspflichtig bestellen
oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Neben der Schaltfläche zahlungspflichtig bestellen
sind unmittelbar vor Vertragsschluss auch alle wesentlichen Vertragsinformationen einzublenden, dazu zählt beispielsweise auch der Preis, die Mindestlaufzeiten und Lieferkosten.
Folge: Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Weiterer Vorteil: Das neue Gesetz setzt eine bisherige Gerichtspraxis um. Fühlt sich ein Kunde mit einem im Internet angenommenen Geschäftsangebot hintergangen, liegt die Beweislast nun kraft Gesetzes beim Anbieter.
Nachteil: Es gibt kein verbindliches Muster für die Gestaltung der Bestell-Schaltfläche und der Schutz des Gesetzes greift nur für Geschäfte in Deutschland. Vor unseriösen Geschäftspraktiken ausländischer Anbieter werden Sie weiterhin nur durch eigene Aufmerksamkeit geschützt.
Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt und wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Der Schutz der bisherigen Gesetzeslage besteht daneben fort.