Nicht alles, was klein gedruckt ist, müssen Sie hinnehmen
Problem: Ob Rechnung oder Aushang in der Autowaschstraße – bei Alltagsgeschäften versuchen Unternehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Regelungen einseitig für sich vorteilhaft zu regeln (z.B. Zahlungsbedingungen, Haftungsausschluss). Das Gesetz schützt Verbraucher jedoch vor allzu weitgehenden Beschränkungen. Erweist sich eine Klausel als unwirksam, können Sie sich automatisch auf die für Sie bessere gesetzliche Regelung berufen.
Grundsätzlich steht es Ihnen auch frei, sich mit ihrem Vertragspartner zu einigen (z.B. Gebrauchtwagenverkauf privat zu privat
). Einigen sich bei einem Vertrag unter Privaten im Voraus darauf, ein bestimmtes Formular zu verwenden, liegen keine AGB vor. Folge: Treten Mängel am Gebrauchten
auf, ist in diesem Fall der Haftungsausschluss zulässig. Deshalb erläutern wir Ihnen den Unterschied zwischen AGB und Individualvereinbarungen.
Bei AGB von Online-Shops müssen Sie die Bedingungen kostenlos herunterladen und ausdrucken können, damit sie wirksam Vertragsbestandteil werden. Sichern Sie die Fassung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Diese müssen Sie im Streitfall vorlegen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Nutzen Sie Ihren Verhandlungsspielraum!
- 2.2 Wann Individualvereinbarungen nützlich sind
- 3.1 Klären Sie, ob tatsächlich AGB vorliegen
- 3.2 Prüfen Sie, ob die AGB Vertragsbestandteil geworden sind
- 3.3 Überprüfen Sie, ob die AGB möglicherweise unwirksam sind