Nicht alles, was klein gedruckt ist, müssen Sie hinnehmen

Problem: Ob Rechnung oder Aushang in der Autowaschstraße – bei Alltagsgeschäften versuchen Unternehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Regelungen einseitig für sich vorteilhaft zu regeln (z.B. Zahlungsbedingungen, Haftungsausschluss). Das Gesetz schützt Verbraucher jedoch vor allzu weitgehenden Beschränkungen. Erweist sich eine Klausel als unwirksam, können Sie sich automatisch auf die für Sie bessere gesetzliche Regelung berufen.

Grundsätzlich steht es Ihnen auch frei, sich mit ihrem Vertragspartner zu einigen (z.B. Gebrauchtwagenverkauf privat zu privat). Einigen sich bei einem Vertrag unter Privaten im Voraus darauf, ein bestimmtes Formular zu verwenden, liegen keine AGB vor. Folge: Treten Mängel am Gebrauchten auf, ist in diesem Fall der Haftungsausschluss zulässig. Deshalb erläutern wir Ihnen den Unterschied zwischen AGB und Individualvereinbarungen.

Bei AGB von Online-Shops müssen Sie die Bedingungen kostenlos herunterladen und ausdrucken können, damit sie wirksam Vertragsbestandteil werden. Sichern Sie die Fassung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt. Diese müssen Sie im Streitfall vorlegen.

Diesen Beitrag haben schon 2 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 13 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Nutzen Sie Ihren Verhandlungsspielraum!
  • 2.2 Wann Individualvereinbarungen nützlich sind
  • 3.1 Klären Sie, ob tatsächlich AGB vorliegen
  • 3.2 Prüfen Sie, ob die AGB Vertragsbestandteil geworden sind
  • 3.3 Überprüfen Sie, ob die AGB möglicherweise unwirksam sind
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Rechtstipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.