Minderung des Kaufpreises
Es kommt immer wieder vor, dass ein neu gekauftes Gerät nicht funktioniert, wie es sollte. Ein Umtausch ist jedoch nicht in allen Fällen von Nöten, insbesondere, wenn man das Gerät dringend für seine Arbeit braucht.
In diesen Fällen können Sie von Ihrem Minderungsrecht gebrauch machen und sich einen Teil des Kaufpreises vom Verkäufer zurück erstatten lassen. Hierfür nutzen Sie einfach unser Dokument
Kaufpreisminderung
und setzen Sie den Verkäufer über die Minderung in Kenntnis.