Fernabsatzvertrag: Widerrufsrecht geht durch Reparaturauftrag nicht verloren
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Wer eine Ware im Wege des Fernabsatzes kauft (z.B. über Internet oder über eBay), darf das Geschäft auch dann noch widerrufen, wenn er einen Reparaturauftrag erteilt hat, weil der Artikel defekt war.
Eine Kundin kaufte über eBay eine Armbanduhr. Diese kostete 1.800,00 €. Als die Ware geliefert wurde, stellte sie fest, dass das Armband der Uhr defekt war. Sie nahm daraufhin mit dem Verkäufer Kontakt auf und vereinbarte, er solle innerhalb der gesetzlichen Widerrufsrist prüfen, ob eine Reparatur möglich sei. Die Uhr schickte sie dem Verkäufer.
Dieser meldete sich jedoch nicht, sodass die Kundin einen Tag vor Ablauf der Widerrufsfrist den Vertrag widerrief und ihr Geld zurückverlangte. Der Verkäufer kam dem nicht nach. Er stellte sich auf den Standpunkt, das Widerrufsrecht sei durch den erteilten Reparaturauftrag erloschen.
Das Amtsgericht Ahlen gab der Käuferin Recht: Sie hat von ihrem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch gemacht und bekommt ihr Geld zurück.
Das Erteilen eines Reparaturauftrages führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Hier war zum einen noch nicht geklärt, ob die Reparatur des Armbandes überhaupt möglich ist. Deshalb kann auch nicht auf einen Vorab-Verzicht
des Widerrufsrecht geschlossen werden.
Zum anderen ist ein Reparaturauftrag rechtlich als Werkvertrag einzustufen, der jederzeit bis zur Vollendung des Werkes gekündigt werden darf. Hier war die Reparatur noch nicht erfolgt (AG Ahlen, Urteil vom 11.4.2012, 30 C 794/11 ).