ABC der Sonderfälle zum Kaufrecht
Haben Sie sich ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement andrehen lassen und wollen nun den Vertrag kündigen? Dann müssen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten genau püfen. Denn nicht immer gibt es vor Ablauf der Mindestbezugszeit ein Zurück. Sofern Sie das Abo jedoch an der Haustür, telefonisch im Rahmen eines Werbeanrufes oder per Internet geschlossen haben, steht Ihnen allerdings ein Widerrufsrecht zu.
Denn grundsätzlich sind Sie an einen einmal abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden, sofern sich der Verkäufer nicht kulant zeigt. Anders jedoch bei bestimmten Verträgen. Das Gesetz kennt Ausnahmen, beispielsweise bei Haustür- oder Party-Verkäufen oder beim Kauf auf Raten. Hier wird Ihnen als Käufer eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, innerhalb der Sie den Vertragsschluss widerrufen können.
Sie erfahren alles Wissenwerte über die erforderliche Widerrufsbelehrung und über Form und Frist des Widerrufsrechts. Ein Muster dient Ihnen als Vorlage. Gleiches gilt für die Möglichkeit des Rückgaberechts, das Ihnen der Verkäufer stattdessen einräumen darf.