Wie können Sie sich gegen Strom- und Gaspreiserhöhungen wehren?
Wachsen auch Ihnen die Kosten für Strom und Gas über den Kopf? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie sich mit ihrem Anbieter anlegen und zum Beispiel gegen eine Preiserhöhung vorgehen wollen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, um die Erhöhung fehlerfrei anzugreifen.
Anhand der wichtigsten BGH-Urteile weisen wir Ihnen den Weg durch schwierige Rechtsfragen und geben Ihnen Musterschreiben an die Hand. Werfen Sie dazu zunächst einen Blick in den Vertrag, den Sie mit Ihrem Versorger geschlossen haben. Praktische Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den Versorger bieten auch die Verbraucherzentralen.
Aber auch der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters ist eine Möglichkeit, Geld zu sparen. Hier lohnt sich ein Tarifvergleich, den Sie am besten mithilfe eines Tarifrechners im Internet bewerkstelligen. Achten Sie dabei unbedingt auf die richtigen Voreinstellungen des Rechners, um am Ende wirklich den für Sie günstigsten Strom- oder Gastarif zu finden.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Darf Ihr Energieversorger die Preise überhaupt erhöhen?
- 2.2 Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Erhöhung?
- 2.3 Ist die Erhöhung im konkreten Fall angemessen?
- 3.1 Sie müssen unmittelbarer Vertragspartner sein
- 3.2 Vorbehaltszahlung oder Zahlungsverweigerung – Sie haben die Wahl
- 3.3 Wann sollten Sie gegen eine Preiserhöhung vorgehen?
- 3.4 Ist jede neue Erhöhung gesondert anzugreifen?
- 3.5 Was müssen Sie bei der Rückforderung unberechtigter Preiserhöhungen beachten?
- 6.1 Wann können Sie wechseln?
- 6.2 Wie können Sie wechseln?
- 6.3 Was gilt für die Auswahl eines neuen Anbieters?