Das private Girkonto: Die wichtigsten Rechtsfragen auf einen Blick

Ohne Girokonto geht es nicht. Selbst Jugendliche, Kinder und erst recht Sozialhilfeempfänger brauchen eins. Deshalb muss es auch möglich sein, dass man ein Konto trotz negativer Schufa eröffnen kann - selbstverständlich nur auf Guthabensbasis.

Aber auch als Otto Normalverbraucher kann es Ihnen passieren, dass Sie Probleme mit Ihrer Bank bekommen - gleich ob Sie noch persönlich zur Bank gehen oder schon ein online-Konto haben. Das fängt an mit dem angeblich kostenlosen Konto, das dann doch irgendwelche unerwarteten Gebühren (z.B. am Geldautomaten) oder Zinsen produziert.

Richtig ärgerlich wird es, wenn Sie Ihre ec-Karte oder Kreditkarte verlieren. Hier heißt es, die Karte so schnell wie möglich sperren zu lassen. Was aber tun, wenn man erst sehr spät merkt, dass einem die Karte geklaut worden ist?

Will die Bank Ihnen das Konto gar kündigen, brauchen Sie sich ebenfalls nicht alles gefallen zu lassen. Die Kündigung zur Unzeit ist unzulässig. Wollen Sie selbst kündigen, darf man Ihnen keine Gebühren dafür in Rechnung stellen.

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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Was ist vor und bei der Kontoeröffnung zu beachten?
    • 1.1 Einzel- oder Gemeinschaftskonto – die Unterschiede
    • 1.2 Was die Bank bei der Eröffnung alles wissen will
    • 1.3 Wie steht es mit der Diskretion der Banken?
  • 2. Welchen Kredit ermöglicht Ihnen das Girokonto?
  • 3. Auf was müssen Sie beim bargeldlosen Zahlungsverkehr achten?
    • 3.1 Wenn es um Zahlungseingänge geht
    • 3.2 Wenn es um das Lastschriftverfahren geht
    • 3.3 Was ist bei Scheckzahlung zu beachten?
  • 4. Was ist bei Ein- oder Auszahlung zu beachten?
    • 4.1 Wenn Sie an den Schalter oder Automaten gehen
    • 4.2 Was gilt in Betrugsfällen?
  • 5. Was ist bei Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen zu beachten?
  • 6. Wann kann ein Girokonto gepfändet werden?
  • 7. Wann kann der Girovertrag gekündigt werden?
  • 8. Wer hilft bei Streitigkeiten mit Kreditinstituten?