Ihre Fragen zum privaten Girokonto
Ohne Girokonto geht es nicht. Selbst Jugendliche, Kinder und erst recht Sozialhilfeempfänger brauchen eins. Deshalb muss es auch möglich sein, dass man ein Konto trotz negativer Schufa eröffnen kann - selbstverständlich nur auf Guthabensbasis.
Aber auch als Otto Normalverbraucher kann es Ihnen passieren, dass Sie Probleme mit Ihrer Bank bekommen - gleich ob Sie noch persönlich zur Bank gehen oder schon ein online-Konto haben. Das fängt an mit dem angeblich kostenlosen Konto, das dann doch irgendwelche unerwarteten Gebühren (z.B. am Geldautomaten) oder Zinsen produziert.
Richtig ärgerlich wird es, wenn Sie Ihre ec-Karte oder Kreditkarte verlieren. Hier heißt es, die Karte so schnell wie möglich sperren zu lassen. Was aber tun, wenn man erst sehr spät merkt, dass einem die Karte geklaut worden ist?
Will die Bank Ihnen das Konto gar kündigen, brauchen Sie sich ebenfalls nicht alles gefallen zu lassen. Die Kündigung zur Unzeit
ist unzulässig. Wollen Sie selbst kündigen, darf man Ihnen keine Gebühren dafür in Rechnung stellen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Einzel- oder Gemeinschaftskonto – die Unterschiede
- 1.2 Was die Bank bei der Eröffnung alles wissen will
- 1.3 Wie steht es mit der Diskretion der Banken?
- 3.1 Wenn es um Zahlungseingänge geht
- 3.2 Wenn es um das Lastschriftverfahren geht
- 3.3 Was ist bei Scheckzahlung zu beachten?
- 4.1 Wenn Sie an den Schalter oder Automaten gehen
- 4.2 Was gilt in Betrugsfällen?