Recht im Alltag
Haben Sie Ärger mit einem Händler, Handwerker, Makler oder einem anderen Vertragspartner? Oder hapert es bei der Vertragsabwicklung? Ob unzulässige Klauseln im „Kleingedruckten oder Abofallen, Verbraucher haben häufig Grund, sich über Unternehmen zu beklagen.Das Gesetz schützt Sie vor den Tücken des Kleingedruckten
Bei den Geschäften des täglichen Lebens begegnen Sie als Kunde oft vorgedruckten Vertragsbedingungen, in denen ein Unternehmer zu seinem Vorteil beispielsweise einen Haftungsausschluss regelt. Doch lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Prüfen Sie Schritt für Schritt, ob überhaupt eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) vorliegt, diese wirksam vereinbart wurde und ob sie einer inhaltlichen Überprüfung standhält. Ihr Vorteil: Erweist sich eine Klausel als unwirksam, gilt für Sie die gesetzlich bessere Regelung.
Maklerprovision – eine Vermittlungsgebühr, die man am liebsten sparen möchte
Wer auf Wohnungs- oder Haussuche geht, kommt häufig an einem Makler nicht vorbei, der das Geschäft einfädeln und dafür kassieren möchte. Doch mitunter sehen Sie sich unseriösem Geschäftsgebahren gegenüber. Haben Sie deshalb Zweifel, ob die in Rechnung gestellte Provision vom Vermittler dem Grund und der Höhe berechtigt ist, lohnt es sich, genauer hinzusehen. Prüfen Sie, ob überhaupt ein Makler beauftragt wurde, ob er Ihnen das Objekt nachgewiesen oder vermittelt hat und ob am Ende der Kauf- oder Mietvertrag wirksam zustande kam. Denn oft verheddern sich auch Makler in den juristischen Fallstricken des Provisionsrechts und gehen am Ende leer aus.
Von der Kulanz des Verkäufers sind Sie nicht abhängig
Bei Mängeln und Defekten von Waren, die Sie im Einzelhandel kaufen, gibt es immer wieder Probleme mit Garantien und der Gewährleistung. Auf den guten Willen des Verkäufers sind Sie in dem Fall aber nicht immer angewiesen und mit einem Gutschein müssen Sie sich nicht abspeisen lassen.Doch richtig reklamieren will gelernt sein, damit der Verkäufer Ihre Ansprüche nicht abwimmeln kann. Das BGB regelt klar die einzelnen Schritte der Reklamation und das Stufenverhältnis der Gewährleistungsrechte. Sie dürfen zunächst Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Gelingt dies nicht, kommt ein Rücktritt oder die Minderung des Kaufpreises in Betracht.
Wie können Sie sich gegen Strom- und Gaspreiserhöhungen wehren?
Preiserhöungen für Strom und Gas sind an der Tagesordnung und die undurchsichtliche Preispolitik der Energieanbieter für viele ein Ärgernis. Hier haben Sie zwei Alternativen: Sie können zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Vergleichen Sie zuvor sorgfältig die Angebote. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab, kümmert sich der neue Anbieter um den Rest der Vertragsabwicklung – ohne Mehrkosten und ohne Risiko, ohne Strom oder Gas dazustehen.
Sind Sie mit einer angekündigte Preiserhöhung nicht einverstanden, können Sie diese aber auch unter Vorbehalt bezahlen oder die Rechnung kürzen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, um die Erhöhung rechtsfehlerfrei anzugreifen.
Ärger mit dem Zeitungsabo, einem Party-, Messe- oder Butterfahrt-Einkauf – was nun?
An einen abgeschlossenen Kaufvertrag sind Sie grundsätzlich gebunden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Bei bestimmten Kaufverträgen hilft Ihnen das Gesetz aus der Vertragsfalle herauszukommen, sofern Sie den Vertragsschluss rechtzeitig widerrufen. Alles Wichtige zur Widerrufsbelehrung erfahren Sie hier. Denn unterlaufen dem Verkäufer hierbei Fehler, profitieren Sie davon. Die Widerrufsfrist verlängert sich. Ein Muster für Ihren Widerruf erleichtert es Ihnen, den Vertragsschluss rückgängig zu machen.
Ihre Fragen zum privaten Girokonto
Ein Leben ohne Girokonto ist heutzutage praktisch undenkbar. Denn die Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge und andere Fixkosten werden automatisch abgebucht. Bezahlt wird mit der EC-Karte oder mit Bargeld, das es ebenfalls mittels Karte am Automaten gibt. Hier geht bald nichts mehr, wenn es Probleme mit der Bank gibt, und deshalb das Konto gesperrt oder gar gekündigt wird. Doch nicht alles, was Banken ihren Kunden zumuten, ist rechtlich zulässig. Gekündigt werden darf ein Girokonto nur mit einer 6-wöchigen Frist, sodass Sie genügend Zeit haben, anderweitig ein Konto zu eröffnen.
Auch im „Gebühren-Dschungel“ müssen Sie nicht alles hinnehmen. So gibt es Gebührenobergrenzen (z. B. für das Abheben von Bargeld an fremden Geldautomaten) und mancher Service ist sogar kostenlos zu erbringen (z. B. fünf Buchungen pro Monat).
Was Sie über den Umgang mit Plastikgeld wissen sollten – insbesondere über Risiken und Gefahren
Kein seltener Fall: Nach der Rückkehr aus dem Urlaub vergehen ein paar Wochen, dann flattert die Kreditkartenabrechnung ein. Als böse Überraschung finden sich darauf mitunter falsche Abbuchungen von der Kreditkarte. Werden Sie Opfer eines Kreditkarten-Missbrauchs, können Sie der Zahlung widersprechen. Die Kreditkartenunternehmen tragen grundsätzlich das Risiko.
Ungemach droht auch, wenn Ihnen die Kreditkarte gestohlen wird. Hier müssen Sie so schnell wie möglich Ihre Karte sperren lassen. Denn bis zur Verlustmeldung haften Sie bis zu einem Betrag von € 50,-.