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Reisegepäck: Teure Brille unbedingt ins Handgepäck nehmen

[08.03.2010] -

Kleine und leichte Wertgegenstände (z. B. eine Brille im Wert von mehr als 1.000 Euro) sollten Passagiere auf einer Flugreise ins Handgepäck packen. Denn werden sie im aufgegebenen Reisegepäck transportiert und gehen dabei verloren, bleibt der Reisende auf seinem Schaden sitzen.

Ein Flugreisender hatte eine wertvolle Brille im Wert von über 1.000 Euro im Reisegepäck aufgegeben. Am Urlaubsort angekommen, stellte er fest, dass die Brille sich nicht mehr im Koffer befand. Er verlangte Schadensersatz von der Fluggesellschaft.

Diese verweis jedoch auf ihre Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Darin wurde empfohlen, unter anderem Wertgegenstände im Handgepäck (bis maximal 6 kg) zu befördern. Der Reisende entgegnete, im Handgepäck sei kein Platz mehr gewesen, und es habe bereits die zulässige Gewichtsgrenze überschritten.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gab der Airline Recht. Sie muss für den Schaden nicht aufkommen. Den Fluggast trifft ein Mitverschulden im Verlustfall von 100 Prozent, weil er einen Wertgegenstand entgegen der Empfehlung nicht im persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat.

Da angeblich im Handgepäck kein Platz mehr war, hätte er den Wertgegenstand gegebenenfalls extra versichern müssen, da er ihn im aufgegebenen Reisegepäck befördern ließ - so das Amtsgericht (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 8. 9. 2009, Az. 216 C 141/09, RRa 2009 S. 293).

Rechtstipp
Wenn Sie mehr über Ihre Rechte als Flugreisender wissen wollen, lesen Sie die "Rechtstipps" in Gruppe 10. Dort erfahren Sie nicht nur, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Flug sich verzögert oder ausfällt. Sie können auch nachlesen, wie Sie Personen- oder Gepäckschäden richtig reklamieren.

 


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