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Keine Haftung für Sturz über abgestellten Rollcontainer im Supermarkt

[15.02.2010] -
Für einen Sturz über einen Rollcontainer im Supermarkt ist in der Regel nicht der Marktbetreiber verantwortlich. Ist der Wagen gut sichtbar und hat der Kunde ausreichend Platz um an ihm vorbeizugehen, trägt er die Folgen eines Sturzes alleine.

Eine Kundin zog sich beim Einkauf im Supermarkt eine Oberschenkelhalsfraktur zu. Sie war an einem Rollcontainer mit dem Fuß an einer querstehenden Rolle hängengeblieben, stürzte und verletzte sich. Sie machte den Betreiber des Ladens für den Unfall verantwortlich und verlangte von ihm 12.000 Euro
Schadensersatz. Das Personal hätte das Rad nach dem Abstellen des Containers geradestellen müssen.

Die Richter am Landgericht Coburg stellten jedoch nüchtern fest, die Frau hat den Unfall durch eigene Unaufmerksamkeit verursacht und geht somit leer aus. Der Supermarktbetreiber muss seine Kunden nicht vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen schützen. Insbesondere dann nicht, wenn die Gefahr von einem gut sichtbaren Rollcontainer ausgeht (z. B. herausragende Rollen), der zum Auffüllen der Warenregale benötigt wird. Hier hatte die Kundin zudem ausreichend Platz, um an dem Wagen unbeschadet vorbeizugehen (LG Coburg, Urteil vom 23. 6. 2009, Az. 11 O 748/08).


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