Inventarliste für die eheliche bzw. nicht eheliche Lebensgemeinschaft
[04.03.2005]
Alles, was Sie an Gegenständen in Ihre eheliche bzw. nicht eheliche Lebensgemeinschaft mitgebracht haben, bleibt in Ihrem Alleineigentum. Anders kann es jedoch aussehen mit den Gegenständen, die Sie angeschafft haben, nachdem Sie geheiratet haben bzw. zusammengezogen sind. Sorgen Sie mit Hilfe unserer Sonderinformation schon frühzeitig für Klarheit über die Vermögensverhältnisse, solange noch „eitel Sonnenschein“ in Ihrer Beziehung herrscht. Mehr ...