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Wer haftet für die Verwendung fremder Fotos im Internet?

[25.11.2009] -
Der Betreiber einer Internetseite (hier: eine Online-Rezeptsammlung) hat dafür einzustehen, wenn Nutzer widerrechtlich Fotos auf seine Homepage hochladen. Seine Haftung kann er durch eine Regelung im "Kleingedruckten" nicht beschränken.

Über www.chefkoch.de wird eine Rezeptsammlung angeboten. Die Rezepte stehen zum kostenlosen Abruf bereit. Sie werden von privaten Internetnutzern selbstständig auf der Seite eingestellt, die dazu passende Bilder hochladen. Dabei verwendeten die Nutzer häufig Fotos Dritter, ohne deren Zustimmung einzuholen. Hier stammten etliche Bilder nachweislich von der Internetseite www.marions-kochbuch.de. Dort kann man Fotos zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos abrufen.

Die Betreiber von www.marions-kochbuch.de verlangten vom Betreiber von www.chefkoch.de  Unterlassung der Urheberrechtsverletzung sowie Schadensersatz. Dieser lehnte die Verantwortung für das Einstellen fremder Fotos aber ab. Er verwies auf eine Regelung in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach er als Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt hafte (§§ 8 - 10 Telemediengesetz).

Der Bundesgerichtshof gab den Betreibern von www.marions-kochbuch.de Recht. Ihnen steht ein Unterlassungsanspruch zu, denn die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Fotos zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletzt deren ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19 a UrhG). Dass die Fotos bereits zuvor auf der eigenen Internetseite von www.marions-kochbuch.de allgemein abrufbar gewesen sind, ändert an dieser Rechtsverletzung nichts.

Der Betreiber von www.chefkoch.de haftet für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte, da er sie sich zu eigen macht. Damit unterscheidet er sich von einer Auktionsplattform (z. B. eBay) oder einem elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Der Betreiber von www.chefkoch.de übernimmt nach außen hin sichtbar die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für die auf seiner Seite veröffentlichten Rezepte und Fotos (z. B. zeichnet er sie mit einer Kochmütze aus). Der Name des Verfassers des Rezepts erscheint lediglich als "Alias" unter der Zutatenliste. Zudem müssen alle Nutzer von www.chefkoch.de zustimmen, dass die zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigt und an Dritte weitergeben werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof verurteilte die Betreiber von www.chefkoch.de auch zu Schadensersatz. Sie haben nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihren Seiten erschienenen Fotos zustehen. Der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf der Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte stehen dürfen, reicht für einen Haftungsbeschränkung nicht aus (BGH, Urteil vom 12. 11. 2009,  Az. I ZR 166/07).


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